Trinkgeld Unterschlagung
Unterschlägt ein Beschäftigter Trinkgeld, das zur Weiterreichung an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gedacht war, so rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung.
Das entschied das Arbeitsgericht Siegburg im Falle eines Kfz-Technikmeisters, der heimlich 165 Euro für sich selbst behalten hatte.