Azubi im neuen Jahrzehnt
Auszubildende erhalten durch die „Reform der beruflichen Bildung für höher Qualifizierte“ ab dem 1. Januar 2020 eine Mindestvergütung im ersten Ausbildungsjahr von monatlich EUR 515,00, unabhängig davon, ob sie eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung absolvieren.
2021 erhöht diese sich auf EUR 550,00, 2022 auf EUR 585,00 und 2023 auf EUR 620,00. Im weiteren Verlauf der Ausbildung steigt die Mindestvergütung: um 18 % im zweiten Jahr, um 35 % im dritten und um 40 % im vierten Ausbildungsjahr.
Zudem werden die Möglichkeiten einer Ausbildung in Teilzeit erweitert und die Freistellungsansprüche von Auszubildenden gestärkt.
Das neue Berufsbildungsgesetz (BBiG) und weitere Informationen zur Mindestvergütung für Auszubildende finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).