Attest digital:
Ob der gelbe Schein pünktlich beim Arbeitgeber vorliegt oder nicht, sorgt für viele Konflikte in den Unternehmen.
Wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage andauert, muss die Bescheinigung spätestens am darauffolgenden Tag beim Arbeitgeber vorliegen. Arbeitgeber können jedoch auch schon vorher ein Attest verlangen. Auch die Krankenkasse muss rechtzeitig informiert werden.
In Zukunft soll es die Krankschreibung nicht mehr auf Papier geben. Der ärztliche Attest kommt digital.
„Laut dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stellten Ärzte im Jahr 2017 rund 77 Millionen AU-Bescheinigungen aus. Diese Angaben werden im Entwurf des Wirtschaftsministeriums zitiert.“
Was ändert sich mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?
Die AU-Bescheinigungen werden von den Ärzten nur noch elektronisch an die Krankenkassen übermittelt. Ebenfalls sollen die Krankenkassen die Arbeitgeber elektronisch über die Krankmeldung ihrer gesetzlich versicherten Arbeitnehmer informieren. Mehr ändert sich nicht. Die Bescheinigung wird weiterhin aus drei Teilen bestehen von welchen einer für den Arbeitgeber und zwei für die Krankenkasse bestimmt sind.
Digitale Krankmeldung und Datenschutz?
Der Arbeitgeber soll weiterhin keine Kenntnis von der Diagnose seines erkrankten Arbeitnehmers erhalten. Aus den vermerkten Informationen geht nur hervor, dass und wie lange der oder die Beschäftigte wegen Krankheit nicht arbeiten kann.