Kann ich den Urlaub meiner Mitarbeiter nach Betriebszugehörigkeit staffeln?

Ein probates Mittel sind finanzielle Boni sowie zusätzlich Urlaubstage, die von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig sind und daher ein Anreiz sein kann, nicht den den Arbeitgeber zu wechsel oder sich abwerben zu lassen.

Es wird immer wichtiger fachlich qualifizierte Mitarbeiter langfristig an sein Unternehmen zu binden. Der EuGH hat in einer aktuellen Entscheidung aus Österreich klar gestellt, dass es keine verbotene Diskriminierung darstellt, wenn Arbeitnehmer nach 25-jähriger Betriebszugehörigkeit beim selben Arbeitgeber eine zusätzliche Woche Urlaub bekommen: