Der Mindestlohn wird 2022 weiter angehoben
Der gesetzliche Mindestlohn wird am 1. Oktober 2022 auf EUR 12,00 angehoben.
Arbeitgeber müssen prüfen, ob die gesetzliche Verdienstgrenze von insgesamt EUR 450,00 in der jeweiligen Beschäftigung durch die Erhöhung nach wie vor nicht überschritten wird. Es kommt dabei nicht auf die tatsächliche Zahlung, sondern auf den Entgeltanspruch des Beschäftigten an. Wird die Verdienstgrenze überschritten, liegt keine geringfügig entlohnte sondern eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor. Als Arbeitgeber haben Sie dann entsprechende Ummeldungen im Meldeverfahren nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) zu erstellen.
Wird die Mindestlohngrenze unterschritten drohen nicht nur hohe Bußgelder, sondern auch die Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen.
Weitere Arbeitshilfen wie einen Mindestlohn-Rechner, Tipps zur Arbeitszeiterfassung oder Infomaterialien für Arbeitgeber finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).